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Werden Gebäude, Einrichtungen, Vorräte oder Betriebsräume durch einen Sachschaden ganz oder teilweise unbrauchbar, beeinträchtigt dies den Umsatz und somit das Betriebsergebnis. Manche Schäden können nicht sofort behoben werden. Die Folge: Während der Betrieb eingeschränkt ist oder stillsteht, müssen Sie mit Einnahmeverlusten rechnen. Zwischenzeitlich laufen natürlich die Fixkosten für Miete, Löhne und Gehälter, Zinsen, Abgaben etc. weiter.
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Ein Unternehmen besteht – trotz fortschreitender Automatisierung – letztlich aus Menschen. Und wo Menschen arbeiten, passieren auch bei größter Vorsicht Fehler. Selbst maschinelle Produktionsprozesse können dies nicht ausschließen und sind auch für sich manches Mal die Quelle für unerwartete Schäden.
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Für Handelsbetriebe / Handwerksbetriebe / Dienstleistungsbetriebe
Deckungsumfang: - Haftpflicht - Sachsubstanz - Ertragsausfall
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Soweit vereinbart, gilt unser Versicherungsschutz bei Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion - Einbruchdiebstahl und Beraubung - Vandalismus (vorsätzliche Zerstörung, Beschädigung versicherter Sachen nach Einbruch) - Leitungswasser, Rohrbruch, Frost - Sturm / Hagel - Erweiterte Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen) - Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung und Fahrzeuganprall, - Rauch, Überschalldruckwellen - Unbenannte Gefahren
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Versicherungsschutz wird gewährt auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE), inbesondere für Beschädigungen durch ...
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