Betriebl. Altersvorsorge
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Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die Sie als Arbeitgeber zu Gunsten Ihrer Beschäftigten abschließen. Die spätere Versicherungsleistung wird allein an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt.
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Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse müssen laufend, in gleicher Höhe oder steigend bis zum Eintritt des Versorgungsfalls erfolgen.
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Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit. Er investiert die Beiträge in Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere.
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Die Pensionszusage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sowie dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, seinen Beschäftigten Pensionsleistungen in einer bestimmten Höhe zu zahlen.
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